Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Die Klinik versteht sich als erster Ansprechpartner für Ärzte und Patienten in Hanau und Umgebung. Wir kümmern uns gerne um medizinische Probleme, die über die Möglichkeiten der ambulanten Betreuung kranker Kinder durch niedergelassene Ärzte hinausgehen.
Wir sind in der Lage, praktisch alle Krankheiten des Kindesalters zu diagnostizieren und zu behandeln. Bei seltenen Diagnosen und bei Krankheiten, die hochspezialisierte Therapien erfordern, arbeiten wir mit den jeweiligen Spezialabteilungen der umliegenden Großkliniken zusammen.
Um möglichst viele Kinder mit chronischen Krankheiten so nah wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld betreuen zu können, haben wir für häufigere Erkrankungen eigene Schwerpunkte aufgebaut.
Wir laden Sie herzlich ein, sich über unsere Klinik zu informieren. Für weitergehende Fragen stehen wir gerne auch persönlich zur Verfügung.
Ihr
Dr. med. Winfried Krill
Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Covid-19: Sonderregelungen für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Patienten in der Kinderklinik
Generell dürfen Kinder dauerhaft von einem Elternteil / Erziehungsberechtigten begleitet werden. Wurde eine Begleitperson mit aufgenommen, sind keine weiteren Besuche möglich. Wurde das Kind ohne Begleitperson aufgenommen, dürfen beide Elternteile abwechselnd täglich zu Besuch kommen. Feste Besuchszeiten gelten hier keine. Es gelten die allgemeinen Regeln zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Tests.
Patienten auf der Neugeborenen Intensivstation
Sollte Ihr Neugeborenes auf die Neugeborenen-Intensivstation verlegt werden müssen, können Sie Ihr Baby dort selbstverständlich jeden Tag besuchen. Es gibt keine festen Besuchszeiten. Das Besuchsrecht gilt für beide Elternteile / Erziehungsberechtigten und kann leider nicht auf andere Personen ausgeweitet werden. Sie Besuche sind wichtig für die Bindung Ihrer Familie und wir unterstützen Sie hierbei gerne. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sicherheit aller Patienten oberste Priorität hat, deshalb darf in Doppelzimmern immer nur ein Elternpaar zur gleichen Zeit anwesend sein. Es gelten die allgemeinen Regeln zum Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Tests.