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Qualität und Patientensicherheit

In Sachen Qualität setzen wir neue Maßstäbe. Das Klinikum Hanau hat seit vielen Jahren ein effektives und strukturiertes Qualitätsmanagement (QM) nach DIN ISO 9001 aufgebaut – immer mit dem Ziel, noch besser zu werden.

Aufgabe unseres QM-Systems ist die Koordinierung, Begleitung und Steuerung aller Aktivitäten zur Sicherstellung einer Patientenversorgung auf höchstem Niveau. Bei unseren Aktivitäten steht immer das Patientenwohl im Mittelpunkt. So richtet sich der Blick auf das permanente Prüfen und Verbessern unserer Strukturen und Abläufe.

Dabei orientieren wir uns an den folgenden QM-Grundsätzen

  • Unsere Patienten erfahren eine optimale Patientenversorgung. Ein wesentlicher Faktor sind die Wünsche und die Erwartungen unserer Patienten, die Qualität erleben und beurteilen.
  • Kooperationen mit anderen Partnern, die Bildung von Versorgungszentren und die Einbindung in Versorgungsnetze erweitern das Leistungsspektrum und fördern die Qualität der Behandlung.
  • Wir fördern unsere Mitarbeiter und unterstützen sie bei der Weiterentwicklung. Ihr Engagement und ihre Motivation sind Teil des betrieblichen Erfolges.
  • Ausbildung, Forschung und Lehre liefern einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Weiterentwicklung und leisten ihren Beitrag für die Öffentlichkeit.

Qualitätsbericht

In unserem aktuellen Qualitätsbericht erhalten Sie Einblicke in die Strukturen und das Leistungsspektrum unserer Fachkliniken, Institute und Zentren. Hierzu zählt auch die transparente Darstellung der Umsetzung von Qualitätsanforderungen und der Leistungsfähigkeit des Klinikums. Sie können z. B. die Angaben nutzen, um Krankenhäuser miteinander zu vergleichen.

In den vergangen Jahren wurden die Qualitätsberichte immer umfangreicher. Das hat den Vorteil, dass Sie eine Vielzahl an Informationen erhalten. Der Nachteil ist, dass die zielgerichtete Informationssuche in einem PDF-Dokument immer schwieriger geworden ist. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, hier zur offiziellen Annahmestelle für Qualitätsberichte zu verlinken. Dort werden die Berichte aller Häuser in übersichtlicher Art und Weise dargestellt und können auch als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Qualitätsbericht: Gemeinsamer Bundesausschuss

Zertifizierung

Das Klinikum Hanau lässt die erbrachte Qualität auf allen Ebenen regelmäßig von externen, neutralen und unabhängigen Gutachtern überprüfen. Davon profitieren die Patienten. Bei diesen Zertifizierungen stehen ganz unterschiedliche Prozesse im Krankenhaus auf dem Prüfstand. Dies reicht von der Aufnahme eines Patienten über Behandlungsstrategien bis hin zur Qualität von Abläufen und Prozessen im Klinikum. Eine Zertifizierung ist deshalb stets der Ausweis für eine besonders gute Qualität.

Zu unserer aktuellen Übersicht der Zertifizierungen

PDCA-Zyklus

Zertifizierung

Mitgliedschaft

Initiative Qualitätsmedizin (IQM)

Mit Routinedaten, Transparenz und Peer Review zu mehr Qualität in der Medizin

Wir sind Mitglied der Initiative Qualitätsmedizin (IQM). IQM ist eine trägerübergreifende Initiative von Krankenhäusern. Ziel ist es, die medizinische Behandlungsqualität im Krankenhaus für alle Patienten zu verbessern. Der gemeinsame Handlungskonsens der Mitglieder besteht aus den folgenden drei Grundsätzen:

  • Qualitätsmessung auf Basis von Routinedaten
  • Transparenz der Ergebnisse durch deren Veröffentlichung
  • Qualitätsverbesserung durch Peer-Review-Verfahren

Damit gehen wir und die IQM-Mitgliedskrankenhäuser freiwillig weit über die bestehenden gesetzlichen Anforderungen zur Qualitätssicherung hinaus und setzen im Interesse bester Medizin und größtmöglicher Patientensicherheit Maßstäbe. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Information der Öffentlichkeit über die medizinischen Qualitätsdaten. Diese konsequente Ergebnistransparenz ist für uns ein zusätzlicher Ansporn, um noch besser zu werden.

Zu unseren aktuellen IQM-Qualitätsergebnissen

IQM

Hinweisgeber (Whistleblower)

Über das Hinweisgebersystem können Sie Meldungen für die Klinikum Hanau GmbH und deren Tochtergesellschaften (NovaServe GmbH und MVZ Hanau GmbH) abgeben. Dabei kann es sich um einen Verstoß von Gesetzen bis hin zum Strafgesetzbuch und anderen Vorschriften (Verordnungen, Richtlinien) handeln. Dazu zählen Verstöße gegen Rechtsvorschriften, wie bspw. Vorgaben zum Umweltschutz, Strahlenschutz sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung.

Die Meldung kann telefonisch, auf dem Postweg oder per Mail an unsere Beauftragte für das Hinweisgeber-System, Gloria Zörner, erfolgen. Zur Untersuchung der von Ihnen abgegebenen Hinweisen ist die Angabe von Kontaktdaten hilfreich, eine anonyme Meldung ist aber möglich. Des Weiteren können Meldungen auch an externe Meldestellen (z. B. des Bundes) abgegeben werden. Unsere Beauftragte für das Hinweisgebersystem wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Regelverstoßes sowie ggf. des/der Namen/s der für den Regelverstoß genannten Person/en festhalten.

Hinweisgebende haben keine Benachteiligungen zu befürchten, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen über Sachverhalte informieren, die nach weiteren Untersuchungen regelkonform waren. Wir möchten Ihre Offenheit unterstützen und ermutigen Hinweisgebende, Vorkommnisse zu melden, die unter diesen Grundsatz fallen, sofern für Sie nicht klar ist, ob es sich um einen Regelverstoß handelt oder nicht. Sollten wir umgekehrt feststellen, dass Hinweisgebende bewusst falsche Anschuldigungen erhoben haben, um persönliche Vorteile zu erlangen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Hinweise zur Meldung über Verstöße
  1. Alle Beschäftigten sowie unsere Geschäftspartner (Patientinnen und Patienten, Angehörige, Kooperationspartner sowie Lieferanten) können Meldungen abgeben.
  2. Sie können Ihre Meldung vertraulich oder anonym abgeben (E-Mail, Post, Telefon, persönlicher Besuch). Die Aufklärung eines Verstoßes kann effektiver erfolgen, wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben. Die Identität bzw. die Vertraulichkeit wird der meldenden Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt und, sofern gewünscht, anonym behandelt. (Ausnahmen gelten für behördliche Untersuchungen oder Gerichtsverfahren).
  3. Ausschließlich die für das Hinweisgebersystem beauftragte Person erhält in einem ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet die weiteren Schritte der Aufklärung. Nicht befugte Personen erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt.
  4. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, wenn Kontaktdaten vorliegen. Anschließend erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang eine Rückmeldung durch die für das Hinweisgebersystem beauftragte Person über die geplanten oder bereits ergriffenen Maßnahmen und die Gründe für diese (z. B. interne Nachforschungen oder behördliche Ermittlungen).
  5. Bitte melden Sie Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien und sonstige Regeln. Für allgemeine Beschwerden wenden Sie sich bitte an unsere Beschwerdestelle.
  6. Bitte geben Sie nur solche Meldungen ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Sehen Sie von bewusst wahrheitswidrigen Behauptungen bzw. unwahren Tatsachen unbedingt ab. Dies kann eine Strafbarkeit für den oder die Hinweisgebenden begründen. In Zweifelsfällen formulieren Sie deutlich, wenn Sie sich unsicher sind.
  7. Bitte beachten Sie zudem unsere Datenschutzhinweise bei Abgabe einer Meldung.
Hinweise zum Datenschutz

Kontaktdaten
Verantwortlicher

Klinikum Hanau GmbH
Leimenstraße 20
63450 Hanau

Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen
Klinikum Hanau GmbH

Datenschutzbeauftragter
Leimenstraße 20
63450 Hanau
E-Mail-Kontakt: datenschutzbeauftragter@remove-this.klinikum-hanau.de
Tel.: (06181) 296-3370 oder (06181) 296-3372

Zwecke der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Im Online-Tool werden im Rahmen der Eingabe und Bearbeitung von Meldungen im internen Meldesystem unter anderem folgende Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet:

  • Informationen zur persönlichen Identifizierung des oder der Hinweisgebenden, wie zum Beispiel Vor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Beschäftigteneigenschaft zur Klinikum Hanau GmbH;
  • Informationen zu weiteren Personen, d.h. natürlichen Personen, die in einer Meldung als eine Person bezeichnet wird, die den Verstoß begangen hat, oder mit der die bezeichnete Person verbunden ist. Solche Informationen sind alle Informationen, die eine Identifikation ermöglichen (Name etc.);
  • Informationen über Verstöße, die ggf. Rückschlüsse auf eine natürliche Person erlauben.

Im Online-Tool werden die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Untersuchung der Meldungen verarbeitet. Zweck der Untersuchung ist es, Verstöße gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien zu verhindern, aufzudecken und daraus resultierende Konsequenzen (z.B. Einleitung von Strafverfahren oder arbeitsrechtliche Maßnahmen) umzusetzen.

Rechtliche Grundlage

  1. Informationen zur persönlichen Identifizierung des oder der Hinweisgebenden werden nur verarbeitet, wenn der oder die Hinweisgebende dazu eine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO abgegeben hat. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat.
  2. Informationen zur Beschäftigteneigenschaft, Informationen zu betroffenen Personen sowie sonstige Informationen, die Rückschlüsse auf natürliche Personen zulassen, werden auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO verarbeitet. Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
    Ein berechtigtes Interesse besteht – je nach Einzelfall – in der Bearbeitung von Meldungen, um Konsequenzen umzusetzen. Diese Maßnahmen kann die Prüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptungen und gegebenenfalls zum Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß sein, unter anderem durch
    • interne Nachforschungen,
    • Ermittlungen,
    • Strafverfolgungsmaßnahmen,
    • Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder Abschluss des Verfahrens.
      Ob Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person einer Datenverarbeitung entgegenstehen, wird im Einzelfall geprüft. Dabei ist die schwere des gemeldeten Verstoßes zu berücksichtigen.
  3. Gegebenenfalls werden personenbezogene Daten von Beschäftigten auf Grundlage von § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG verarbeitet. Nach dieser Vorschrift dürfen personenbezogene Daten von Beschäftigten i.S.d. § 26 Abs. 8 BDSG zur Aufdeckung von Straftaten verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betroffene Person im Beschäftigungsverhältnis eine Straftat begangen hat, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und das schutzwürdige Interesse der oder des Beschäftigten an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind.

Empfänger von Daten
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nur statt, wenn dafür eine Rechtsgrundlage vorliegt. Dies ist der Fall, wenn die Übermittlung der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, nach denen wir zur Auskunft, Meldung oder Weitergabe von Daten verpflichtet sind, dient, Sie uns Ihre Einwilligung dazu erteilt haben oder eine Interessenabwägung dies rechtfertigt. 
Die Identität bzw. die Vertraulichkeit wird der meldenden Person im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gewährt und, sofern gewünscht, anonym behandelt.
Darüber hinaus verarbeiten externe Dienstleistungsunternehmen, wie beispielsweise externe Rechenzentren oder Telekommunikationsanbieter, personenbezogene Daten in unserem Auftrag als Auftragsdatenverarbeiter. Das findet nur in Deutschland statt.
Unter Umständen geben wir die personenbezogenen Daten auch an staatliche Gefahrenabwehr- und/oder Strafverfolgungsbehörden, sonstige zuständige Behörden und/oder zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, wie etwa an Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte, weiter.

Ansprechpartner

Gloria Zörner
Beauftragte für das Hinweisgeber-System

Kontakt
Tel.: 0173 – 3472286
E-Mail Kontakt

Postadresse
Klinikum Hanau
Hinweisgeber-System, z. Hd. Gloria Zörner
Leimenstraße 20
63450 Hanau