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Mit Vorsicht mehr erlauben: Hanauer Kliniken lockern Besuchsregelungen weiter

Hanau, 30. Juni 2021.  Ab Donnerstag, den 01. Juli 2021, sind Patientenbesuche täglich möglich.

Mit den weiter sinkenden Inzidenzen und der sich entspannenden Lage auf den Covid-Stationen, haben sich das Klinikum Hanau und das St. Vinzenz Krankenhaus dazu entschlossen, ihre Besuchsregelungen für Patientinnen und Patienten weiter zu lockern. Ab Donnerstag, den 01. Juli 2021, dürfen Patientinnen und Patienten wieder täglich einmal von einer Person für jeweils eine Stunde besucht werden. Diese Person muss weiterhin ein negatives Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist, vollständig geimpft sein (d.h. die letzte Impfung liegt mindestens 14 Tage zurück), oder innerhalb der letzten sechs Monate mit SARS-CoV-2 infiziert sein und als genesen gelten (sog. immungesunde Personen).

Für den Zutritt zum Gelände müssen geimpfte Personen ihren Impfnachweis im Zugangsbereich vorlegen, immungesunde Personen müssen vom Gesundheitsamt aus der Quarantäne entlassen sein und ihren offiziellen Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder ihren Positivbefund mitbringen sowie ein Ausweisdokument zur Identifizierung bereithalten. An unterschiedlichen Tagen können dann auch unterschiedliche Personen zu Besuch kommen, vor Betreten des Klinikums ist entweder eine digitale Registrierung über einen QR-Code oder in Papierform vorgeschrieben. Vor Betreten des St. Vinzenz Krankenhauses ist eine Registrierung in Papierform erforderlich.  Ein Antigen-Schnelltest kann unter Vorlage der Krankenversichertenkarte kostenfrei von geschultem Personal in Testzentren, Apotheken oder Arztpraxen durchgeführt werden. Auf www.corona-test-hessen.de sind die einzelnen Adressen aufgelistet. Ergebnisse eines Selbsttests sind für Besuche im Krankenhaus nicht gültig.

Es gilt weiterhin eine feste Besuchszeit, zu der Besucher für jeweils eine Stunde in die Krankenhäuser kommen können – diese wurde auf täglich von 14:00-18:00 Uhr erweitert, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Für Kinder unter 14 Jahren gibt es weiterhin leider kein Besuchsrecht. Bei einer Doppelzimmerbelegung dürfen auch zwei Besucher gleichzeitig im Zimmer sein. In der Geburtshilfe können Familien in den Familienzimmern pro Tag jeweils einen Besucher empfangen. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihren Mund-Nasen-Schutz jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch die Patienten müssen während des Besuchs einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.

Die geltenden Ausnahmeregelungen in besonderen Situationen sowie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Klinikums können jederzeit hier eingesehen werden.