Vorsichtige Schritte in eine neue Normalität: Hanauer Kliniken lockern Besuchsregelungen für Patienten
Hanau, 14. Juli 2020. Neue gesetzliche Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erlauben Patienten erstmals seit März wieder regelmäßigen Besuch.
Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist nie schön, in Zeiten der Covid-19-Pandemie durch das seit Mitte März geltende Besuchsverbot noch weniger. Mit dem Rückgang der Infektionszahlen machen ab kommenden Mittwoch, den 15. Juli, auch die beiden Hanauer Kliniken vorsichtige Schritte in eine neue Normalität. Analog zu den Verordnungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration werden die Besuchsregelungen am Klinikum Hanau und am St. Vinzenz Krankenhaus gelockert. Das heißt, Patienten dürfen während der ersten sechs Tage Ihres Aufenthaltes zwei Mal von maximal zwei Personen besucht werden, ab dem siebten Tag dürfen täglich bis zu zwei Besucher zu einem Patienten. Wichtig zu beachten ist dabei, dass sofern zwei Personen kommen, diese beiden das Klinikgelände gemeinsam betreten müssen, ein Einlass von zwei Besuchern für einen Patienten zu unterschiedlichen Zeiten ist leider nicht möglich. „Wir freuen uns, dass unsere Patientinnen und Patienten durch diese erste Öffnung jetzt wieder etwas mehr von ihren Lieben im Heilungsprozess unterstützt werden können“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums.
Für beide Kliniken stand zu jeder Zeit der Schutz der Patienten und Mitarbeiter an oberster Stelle, in der Krise wurden alle organisatorischen Prozesse eng miteinander abgestimmt, um eine möglichst einheitliche Regelung für ganz Hanau zu haben. So auch jetzt bei den Lockerungen: Für beide Häuser gibt es ab Mittwoch feste Besuchszeiten, diese sind täglich zwischen 15:00-18:00 Uhr, letzter Einlass für Besucher ist um 17:30 Uhr. Betreten wird das Klinikgelände durch das jeweilige Schleusenzelt, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf dem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher keine Symptome haben. „Eine lückenlose Dokumentation der einzelnen Besucher ist in der momentanen Phase unerlässlich. So kann das Gesundheitsamt im Zweifelsfall Kontakte einfach nachvollziehen“, erklärt Michael Sammet, Geschäftsführer des St. Vinzenz-Krankenhaus.
Auf dem Gelände müssen Besucher darauf achten, Ihren Mund-Nasen-Schutz jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette und eine gründliche Händehygiene. Ausgenommen von der Lockerung der Besuchsregelungen sind die Covid-Bereiche der Kliniken sowie die Zentrale Notaufnahme, dort sind weiterhin keine Besuche gestattet. Die geltenden Regelungen für die beiden Hanauer Kreißsäle sowie die jeweilige Eltern-Kind-Station bleiben von den Lockerungen unberührt und gelten wie bisher. Auch Eltern, die ihre minderjährigen Kinder oder Frühgeborenen in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum besuchen möchten, können dies regelmäßig tun. Kinder sind in der momentanen Situation leider auch noch nicht für Besuche zugelassen. Begleitpersonen können Patienten weiterhin