Ab 18. November 2021 2G-Regelung: Klinikum Hanau verschärft Besuchsrecht
Hanau, 16. November 2021. Patientinnen und Patienten dürfen täglich eine Stunde von vollständig geimpften oder genesenen Personen besucht werden.
Aufgrund der stark steigenden Inzidenzen in Hanau und im Main-Kinzig-Kreis hat sich das Klinikum Hanau dazu entschlossen, seine Besuchsregelungen erneut zu verschärfen. Ab Donnerstag, den 18. November 2021, dürfen nur noch Personen, die vollständig geimpft (14 Tage nach der letzten Impfung) sind oder als genesen gelten, das Klinikgelände für Besuche betreten. Einen entsprechenden Nachweis müssen Besucher im Schleusencontainer auf dem Klinikgelände vorlegen. Ein genereller Einlass für Besucher mit einem negativen Antigen-Schnelltest/PCR-Abstrich ist ab dann nicht mehr möglich.
„Für uns steht der Schutz unserer Patientinnen und Patienten, sowie der Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle, wir wissen aber auch, wie wichtig Besuche von Angehörigen für den Heilungsprozess sein können. Deshalb haben wir uns für die Einführung der 2G-Regelung entschieden“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. Besuche sind weiterhin täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Für Angehörige von Patienten in einer palliativen Situation, die Geburtshilfe und die Kinderklinik gelten weiterhin Sonderregelungen.
Die Besucher betreten das Klinikgelände durch den Schleusencontainer, dort müssen sie zur Kontaktnachverfolgung ein Besucherformular ausfüllen, auf welchem auch die Eintrittszeit dokumentiert wird. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden. Gemeinsam mit dem Klinikum Hanau hat sich auch das St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau für die Einführung der 2G-Regelung ab dem 18. November 2021 entschieden.
Patienten dürfen seit voriger Woche nur noch begleitet werden, wenn es zwingend erforderlich ist. In Ausnahmefällen ist die Begleitung von Patientinnen und Patienten weiterhin möglich: Betreuerinnen und Betreuer sowie Begleitpersonen minderjähriger, hilfsbedürftiger oder dementer Patienten, Begleitpersonen zur Abstimmung wichtiger Therapieentscheidungen und zum Abbau von Sprachbarrieren dürfen das Klinikgelände weiterhin betreten. Für diese gilt die 3G-Regelung, nicht-geimpfte und nicht-genesene Begleitpersonen erhalten einen kostenfreien Antigen-Schnelltest vor Ort. Zudem besteht seit Montag, den 15. November 2021, für alle Personen auf dem gesamten Klinikgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus.
„Unsere Hanauer Krankenhäuser leisten großartige Arbeit und ich hoffe weiterhin auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. In der aktuellen Situation gilt es, zusammenzuhalten. Hierzu kann jeder einen Beitrag leisten, indem er sich an die Vorgaben hält und Verständnis für das Personal im Gesundheitswesen zeigt“, appelliert Oberbürgermeister Claus Kaminsky.
Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene. Alle aktuell geltenden Regelungen finden Sie auch jederzeit auf der Website des Klinikums unter www.klinikum-hanau.de/corona