Patientenfürsprecher

Liebe Patientinnen und Patienten,

haben Sie Probleme oder Schwierigkeiten, die sich aus Ihrem Krankenhausaufenthalt ergeben?

Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben für Ihre Wünsche und Anregungen immer ein offenes Ohr und es ist unsere Aufgabe, die Interessen der Patienten ihrer Angehörigen zu vertreten und bei der Klinikleitung vorzubringen. Zögern Sie also nicht, uns direkt anzusprechen, wenn Ihnen in der Klinik etwas auffällt, das verbessert werden kann. Je früher wir von einem Problem erfahren, desto eher können wir Abhilfe schaffen.

Die Institution einer Patientenfürsprecherin oder eines Patientenfürsprechers ist im Hessischen Krankenhausgesetz in Paragraph 7 geregelt. Er/Sie wird vom Kreistag des Main-Kinzig-Kreises und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hanau auf Vorschlag für vier Jahre gewählt. Er/sie ist eine neutrale Instanz und darf deshalb nicht beim Krankenhausträger beschäftigt sein und leistet seine/ihre Arbeit unabhängig und ehrenamtlich. Dieses Gesetz regelt auch unser Aufgabengebiet: Wir prüfen Ihre Anregungen und Beschwerden und vertreten Ihre Anliegen. Mit dem Einverständnis der Betroffenen können wir uns jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Dabei sind wir verpflichtet, alle Sachverhalte, die uns bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Einmal im Jahr legen wir der Stadtverordnetenversammlung oder dem Kreistag einen Bericht vor, dieser darf allerdings keine Angaben enthalten, die den Persönlichkeitsschutz von Patienten, Beschäftigten oder Besuchern des Krankenhauses verletzen. Das Hessische Krankenhausgesetz legt auch verbindlich fest, dass die Klinik verpflichtet ist, mit den Patientenfürsprecherinnen zusammenzuarbeiten und allen vorgebrachten Beschwerden nachzugehen.

Wir wünschen Ihnen gute Genesung und einen angenehmen Aufenthalt im Klinikum Hanau.

Ihre 
Beate Funck und Hildegard Geberth
Patientenfürsprecherinnen