Informationen für Patienten   

Wir helfen, wenn Sie uns rufen

Grundsätzlich gibt es zwei Situationen, in denen wir Pflege zu Hause leisten:
1. Bedarf an Pflege oder medizinische Versorgung (Behandlungspflege) kann als vorübergehende Folge einer Krankheit entstehen. In diesem Fall muss Ihr Hausarzt Ihnen die notwendigen Pflege- und Behandlungspflegeleistungen verordnen. Sie werden nicht in eine Pflegestufe eingeordnet, da Ihre Pflegebedürftigkeit von absehbarer Dauer ist. Deshalb reichen wir die ärztlichen Verordnungen bei Ihrer Krankenkasse und nicht bei Ihrer Pflegekasse zur Abrechnung ein, die einen gewissen Leistungsumfang übernimmt. Für darüber hinaus gehende Beträge, müssen Sie entweder selber aufkommen oder beim Sozialamt Unterstützung beantragen.

2. Wird Ihre dauerhafte, mindestens für ein halbes Jahr bestehende Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt, werden Sie in eine der drei Pflegestufen eingestuft. Dann erhalten Sie, je nach Pflegestufe, von Ihrer Pflegekasse bestimmte Leistungen aus einem definierten Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Sollte zusätzlich zum Pflegebedarf noch Behandlungspflege von Ihrem Hausarzt verordnet werden, sind diese Leistungen dann nicht von der Pflegekasse sondern von Ihrer Krankenkasse zu erstatten, da es sich hierbei um medizinische Maßnahmen handelt.
Selbst wenn Ihre Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nicht  von uns sondern von einer Privatperson übernommen wird, so bedarf es zur Durchführung der Behandlungspflege einer examinierten Pflegefachkraft.

Letzte Aktualisierung: 30. Juni 2009

Klinikum Hanau GmbH - Leimenstr. 20 - 63450 Hanau
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