Strahlenschutz   

Wie wirken Röntgenstrahlen?
Röntgenstrahlen werden beim Hindurchtreten durch den Körper geschwächt oder abgelenkt, eine Speicherung erfolgt nicht. Nur bei sehr hohen Dosen, wie sie in der Strahlentherapie verwendet werden, kommt es zu einem Absterben und Inaktivieren von Zellen (deterministische Strahlenwirkung). Die in der Diagnostik verwendeten Dosen weisen prinzipiell ein geringes statistisches Risiko auf, durch Ionisierungsvorgänge im Gewebe Erbinformation zu verändern (stochastische Strahlenwirkung), wobei der Körper solche Veränderungen im Erbgut meistens reparieren kann.
Durch Risikoabschätzung im Vergleich zu den schwersten Dosis-Belastungen an Opfern der Atombombenexplosion im Zweiten Weltkrieg kann dadurch ein zusätzliches Risiko der Auslösung von Fehlbildungen bei Nachkommen oder eine Krebsentstehung fünf bis 40 Jahre nach der Untersuchung nicht ausgeschlossen werden. Da im allgemeinen meist ältere Personen untersucht werden, die typischerweise auch im Vergleich zu Kindern oder Jugendlichen weniger strahlenempfindlich sind, ist das Risiko dass aus einer unterlassenen Röntgenaufnahme entsteht, größer als das Erkrankungsrisiko durch die Anwendung der Röntgenstrahlung.

Sind alle Körperabschnitte gleich empfindlich auf Röntgenstrahlung?
Bestimmte Organe bzw. Körpergewebe zeigen sich strahlenempfindlicher als andere. Dazu gehören das blutbildende Knochenmark, die Keimdrüsen, die Schilddrüse, die Brustdrüse und die Augenlinse. Bei Anfertigung der Röntgenaufnahme gilt es entsprechend diese Organe besonders zu schützen.

Ist Röntgen in der Schwangerschaft möglich?
Bei einer bestehenden Schwangerschaft sollte zum Schutz des Embryos/Fötus eine Röntgenaufnahme nur dann angefertigt werden, wenn die diagnostische Information nicht durch andere bildgebende Verfahren erhoben werden kann bzw. im Falle einer Bedrohung des Lebens der Mutter. Vor allem bis zur fünfzehnten Schwangerschaftswoche gilt der Embryo als besonders verletzlich, da zu diesem Zeitpunkt die einzelnen Organe geformt werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt sind Schädigungen durch Röntgenstrahlen weniger wahrscheinlich. Röntgenaufnahmen der Extremitäten, die im Falle einer Verletzung der Mutter erforderlich sind, gelten als unbedenklich, wenn ein besonderer Bleischutz um den Bauch und Becken angelegt worden ist. Dieser Bleischutz ist ein effektiver Schutz vor der entstehenden Streustrahlung.

Ist eine Röntgenaufnahme bei einer Patientin, die zu diesem Zeitpunkt nicht über die Schwangerschaft informiert war, angefertigt worden, so sollte das individuelle Risiko durch den Arzt in der speziellen Situation abgeschätzt werden. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der konventionellen Röntgenuntersuchung ist nicht gerechtfertigt.

Wie wird der Strahlenschutz gewährleistet?
Durch die Röntgenverordnung wird die möglichst geringe Dosisbelastung für den Patienten vorgeschrieben.
Dies wird erreicht durch Verwendung moderner Folienkombinationen/Röntgengeräte, die eine hohe Empfindlichkeit für die vom Patienten austretende Röntgenstrahlung besitzen.
Desweiteren wird durch die Röntgenverordnung die Einhaltung der Sicherheitsnormen und die korrekte Durchführung der Konstanz-Prüfungen geregelt, so dass gewährleistet wird, dass auch mit älteren Röntgengeräten nur adäquate Aufnahmen angefertigt werden.

Darüber hinaus wird durch entsprechende Strahlenschutzkurse und praktische Einweisung am Arbeitsplatz sowie durch ständige fachliche Weiterbildung gewährleitstet dass die Untersuchung nur nach strenger Indikationsprüfung fachgerecht durchgeführt werden, damit die Strahlenbelastung minimiert wird.


Weitere Informationen zu diesem Thema:

Bundesamt für Strahlenschutz in der Medizin
www.BfS.de

Strahlenschutzbroschüre: „Sehen bedeutet Wissen"
www.univie.ac.at/radio/patients/BroschApril98.htm

 

Letzte Aktualisierung: 07. Oktober 2008

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