Ärztliche Weiterbildung in der Medizinischen Klinik I
Die Medizinischen Kliniken haben gemeinsam die Weiterbildungsermächtigung für die Innere Medizin, während dieser Zeit wird die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben.
Die Medizinische Klinik I hat die komplette Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie (3+3 Jahre) sowie für den Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie (3+3 Jahre, Kooperation mit KfH).
Dabei werden 3 Jahre Basisweiterbildung Innere Medizin gemeinsam mit den Medizinischen Kliniken II und III gewährleistet.
Desweiteren kann die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erworben werden (2 Jahre Weiterbildung).
Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2011
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