Ärztliche Weiterbildung in der Medizinischen Klinik I  

Die Medizinischen Kliniken haben gemeinsam die Weiterbildungsermächtigung für die Innere Medizin, während dieser Zeit wird die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin erworben.

Die Medizinische Klinik I hat die komplette Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie (3+3 Jahre) sowie für den Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie (3+3 Jahre, Kooperation mit KfH).

Dabei werden 3 Jahre Basisweiterbildung Innere Medizin gemeinsam mit den Medizinischen Kliniken II und III gewährleistet.

 

Desweiteren kann die Zusatzbezeichnung Intensivmedizin erworben werden (2 Jahre Weiterbildung).

Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2011

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